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RechtsformGenossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründeten Mitte des 19. Jahrhunderts unabhängig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften. Ihr Gedanke: die Hilfe zur Selbsthilfe. Zu dieser Zeit entstand auch die heutige Volksbank Mittelhessen. Damit ist sie der Region und den dort lebenden Menschen zutiefst verpflichtet.
Miteigentümer der Bank Das besondere an Genossenschaftsbanken ist der Erwerb von Geschäftsanteilen. Der Kunde, welcher Geschäftsanteile erwirbt, wird zum Eigentümer seiner Bank – zum Mitglied.
Die Mitgliedschaft gilt mit folgenden Bedingungen als erworben: Beitrittserklärung, Zulassung durch den Vorstand, Einzahlung des Guthabens und Ausstellung einer Urkunde.
Die Anteilshöhe (die Höhe des Geschäftsguthabens) ist nach oben begrenzt. Einzelheiten sind in der Satzung festgelegt.
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